Ab sofort ist Pause im Garten angesagt, zumindest was den Schnitt von Bäumen oder Hecken angeht. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht nämlich einen besonderen Schutz von Vögeln während der Brutzeit vor, zwischen dem 1. März und dem 30. September. In dieser Zeit sind keine „Bäume, Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“ (Quelle: „Das neue Bundesnaturschutzgesetz“, aus § 39). Allerdings sollte man auch bei vorsichtigen Pflegeschnitten darauf achten, dass sich kein Nest in der Hecke befindet. Fühlen sich Vögel beim Brüten oder der Aufzucht von Jungen gestört, kann es vorkommen, dass sie das Nest aufgeben und die Jungvögel darin verhungern.
Hecken im Garten, ob als Wildhecke oder als entsprechend geschnittene Formhecke, bieten gute Brut- und Versteckmöglichkeiten für unsere Wildvögel. Aufgrund des insgesamt eher milden Winters, haben manche Vogelarten schon mit dem Nestbau begonnen. Sie können Vögeln außerdem helfen, indem Sie z.B. zusätzliche Nistkästen an geeigneten Plätzen im Garten aufhängen. Übrigens brüten Vögel nicht nur im Frühjahr. Viele Arten ziehen bis in den Sommer hinein mehrere Bruten groß und es ist spannend, sie im eigenen Garten dabei zu beobachten.
(Gabi Pratz)